Insbesondere das Thema Unterhalt ist eine der umstrittensten Trennungsfolgen. Gleichzeitig ist die rasche Geltendmachung und Klärung von Unterhaltsfragen in der Regel die vordringlichste Angelegenheit. Eine zügige Klärung bietet dabei für beide Seiten Rechtssicherheit und trägt damit auch häufig dazu bei, dass eine Befriedung der persönlichen Situation eintreten kann.
Der Kindesunterhalt bemisst sich regelmäßig nach der sog. Düsseldorfer Tabelle (hier als PDF-Datei) in ihrer jeweiligen Fassung (DT, Stand 01.01.2016). Für die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens werden die jeweiligen unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts herangezogen.
Während beim Kindesunterhalt oftmals eine schnelle Einigung möglich ist, verhält sich dies in Fragen des Trennungsunterhalts, des nachehelichen Unterhalts oder des Unterhalts der nichtehelichen Mutter nach § 1615 l BGB ganz anders.
Durch die Reform des Unterhaltsrechts, welche bereits zum 01.01.2008 eingetreten ist, hat sich vieles gravierend verändert. Der Gesetzgeber wollte damit unter anderem den Grundsatz der Eigenverantwortung stärken. Während beim Betreuungsunterhalt früher auf das sog. Altersphasenmodell zurückgegriffen wurde, welches eine relative Rechtssicherheit geboten hat, unterliegt dieser Unterhaltsanspruch heute einer Einzelfallbetrachtung. Daher ist eine intensive Auseinandersetzung mit den jeweiligen Gegebenheiten unerlässlich geworden.
Immer häufiger ist auch der sog. Elternunterhalt ein Thema, wenn beispielsweise ein Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern geltend macht, da die Renteneinkünfte nicht ausreichend sind, um beispielsweise die Heimkosten zu decken.