Die Corona-Krise bringt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber erhebliche Verunsicherung mit sich. In Unternehmen muss Kurzarbeit beantragt werden, Minijobber werden nicht weiter beschäftigt, Homeoffice ist der neue Standard …
In dieser Krise ist zu beobachten, dass etliche Kündigungen ausgesprochen wurden und es ist zu befürchten, dass dies noch weiter geht. Doch nicht jede ausgesprochene Kündigung ist aufgrund der Corona-Krise automatisch rechtswirksam. An den Wirksamkeitsvoraussetzungen für arbeitgeberseitige Kündigungen – egal, ob betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt- ändert sich nichts! Es lohnt sich daher, sich rechtszeitig zu informieren und im Zweifelsfall zu handeln – es geht um Ihren Job!
Bitte vergessen Sie nicht: Die Fristen im Kündigungsschutzrecht sind kurz – nach Erhalt der Kündigung bleiben Ihnen nur 3 Wochen, um sich gegen die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht zu wehren!
Ich stehe Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite – Beratung und Vertretung sind jederzeit telefonisch, per Mail oder per Videokonferenz möglich!
Bleiben Sie gesund!