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Die Corona-Krise und Kündigungen

Die Corona-Krise bringt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber erhebliche Verunsicherung mit sich. In Unternehmen muss Kurzarbeit beantragt werden, Minijobber werden nicht weiter beschäftigt, Homeoffice ist der neue Standard …

In dieser Krise ist zu beobachten, dass etliche Kündigungen ausgesprochen wurden und es ist zu befürchten, dass dies noch weiter geht. Doch nicht jede ausgesprochene Kündigung ist aufgrund der Corona-Krise automatisch rechtswirksam. An den Wirksamkeitsvoraussetzungen für arbeitgeberseitige Kündigungen – egal, ob betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt- ändert sich nichts! Es lohnt sich daher, sich rechtszeitig zu informieren und im Zweifelsfall zu handeln – es geht um Ihren Job!

Bitte vergessen Sie nicht: Die Fristen im Kündigungsschutzrecht sind kurz – nach Erhalt der Kündigung bleiben Ihnen nur 3 Wochen, um sich gegen die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht zu wehren!

Ich stehe Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite – Beratung und Vertretung sind jederzeit telefonisch, per Mail oder per Videokonferenz möglich!

Bleiben Sie gesund!

Herzlich willkommen

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze und berate ich Sie gerne, wenn Sie ein juristisches Problem insbesondere im Fachbereich Arbeitsrecht haben.

Corona-Krise und Kündigungen

Gekündigt wegen der Corona-Krise? Nicht jede ausgesprochene Kündigung ist aufgrund der Corona-Krise automatisch rechtswirksam. Informieren Sie sich rechtszeitig – die Fristen im Kündigungsschutzrecht sind kurz – es geht um Ihren Job … Beratung und Vertretung sind jederzeit telefonisch, per Mail oder per Videokonferenz möglich … weiter lesen »

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